Drei steuerliche Schichten der Altersvorsorge

Drei steuerliche Schichten der Altersvorsorge

In diesem Beitrag meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ dreht sich das Interesse einmal mehr um die Altersversorge (vgl. auch Beiträge 20 bis 22 und 32). Explizit geht es an dieser Stelle um die steuerliche Betrachtung der drei Schichten in der privaten Altersvorsorge, denn Vater Staat fördert diese verschieden.

Rentenversicherung wiederholend
Die Rentenversicherung habe ich Ihnen bereits vorgestellt. Zur Erinnerung: Sie ist ein Produkttyp, den man mit verschiedenen Assetklassen füllen kann und sie hat Vor- und Nachteile – wie alle Lösungen im Finanzdienstleistungsbereich. Wenn Sie also privat und staatlich unterstützt für Ihr Alter vorsorgen möchten, bleibt Ihnen nur die Rentenversicherung. Der vielgepriesene Fondssparplan mit hohen Bruttorenditen hingegen ist ein reiner Vermögensbaustein für Ihre Altersvorsorge, der eben nicht steuerlich gefördert wird. Im Gegenteil, insbesondere dann, wenn Sie sich im Alter hinterher hohe Summen auszahlen lassen, schlägt noch eine Abgeltungssteuer zu Buche. Von daher ist es durchaus sinnvoll, die einzelnen steuerlichen Unterschiede zu kennen, um das eigene Geld für heute und später strategisch verteilen zu können. Am besten in der Art, dass man für die langfristigen Ziele möglichst jede Förderung in Anspruch nehmen kann – und vielleicht im kurzfristigen Zeitbereich eher mit der kostengünstigen und renditeorientierten Fondsvariante agiert. Die Rentenversicherung ist mithin eine legitime Variante Ihrer Vermögensverwaltung.

Rentenversicherung grundsätzlich
Es gibt in der Rentenversicherung drei Schichten: Die so genannte Schicht 1 fasst die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den Versorgungswerken und zur so genannten Basisrente (im Volksmund auch Rürup-Rente genannt) zusammen. Dann gibt es Schicht 2, zu welcher der Riestervertrag und die betriebliche Altersvorsorge gehören. Und Schicht 3 ist dann die private Rentenversicherung. Als Grundsatz können Sie sich merken: Immer dann, wenn die Beitragszahlung steuerlich gefördert wird, kommt es bei der Entnahme später zu Steuern. Wenn Sie die Beitragszahlung also quasi aus dem Netto, aus bereits versteuertem Einkommen, leisten und keinen Steuervorteil haben, dann haben Sie einen Steuervorteil in der Entnahmephase.

Rentenversicherung – drei Schichten
Kommen wir zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Schichten in der Rentenversicherung – Schicht 1: die Basisrente, Schicht 2: die Riesterrente und Betriebsrente und Schicht 3: die Privatrente. Die Schichten 1 und 2 werden staatlich gefördert, die Schicht 3 nicht. Bei der Basisrente in Schicht 1 haben Sie pro Person maximal 25046 Euro pro Jahr, die Sie anlegen und dann steuerlich ansetzen können.
In Schicht 2 gibt es einmal die Riesterrente, die bis maximal 2100 Euro pro Jahr gefördert wird, und die Betriebsrente (zum Beispiel die Direktversicherung), die bis vier Prozent auf die Beitragsbemessungsgrenze bis maximal 6624 Euro gefördert wird. Die Privatrente – Schicht 3 – wird, wie bereits erwähnt, nicht gefördert. Es gibt für Schicht 1 und 2 also steuerliche Förderungen. In der Schicht 2 gibt es für die Riesterrente eine pauschale Zulage und für die Betriebsrente unter Umständen sozialabgabenfreie Einzahlungen sowie eventuell auch einen Arbeitgeberzuschuss. Sie können übrigens in allen drei Schichten Ihre Rente an Ihre/-n Ehepartnerin/Ehepartner oder an Ihre kindergeldberechtigten Kinder vererben; nur in der Privatrente können Sie auch an jede beliebige andere Person und zu jedem beliebigen anderen Zeitpunkt das Geld im Todesfall vererben.

Rentenversicherung – Frage und Antwort
Bei welcher Schicht können Sie die Kapitalauszahlung als eine größere Summe wählen? Nun, das geht nur bei Schicht 2 und 3, in der Schicht 1 ist Ihnen das nicht erlaubt, genauso wenig wie Sie aus der Deutschen Rentenversicherung oder dem Versorgungswerk mal eben größere Summen abziehen können. Bei Riesterverträgen ist die Kapitalauszahlung auf 30 Prozent begrenzt, während Sie bei der Betriebsrente in der Privaten auch die volle Summe als Einmalbeitrag entnehmen können. Und da Sie in der Privatrente die Beiträge nicht ansetzen können, haben Sie hier auch Steuervorteile in der Entnahmephase.

Welche Formen der Kapitalanlage in den Produkttypen der Rentenversicherung gibt es? Das ist etwas unterschiedlich geregelt: Bei der betrieblichen Rente und bei der Riesterrente also bei der ganzen Schicht 2 gibt der Gesetzgeber vor, dass Sie zumindest eine Garantie, auf die eingezahlten Beiträge haben müssen. Das heißt, der Versicherer muss Ihnen garantieren, dass Sie mindestens das eingezahlte Geld wieder herausbekommen. Dadurch sind sie zwangsweise immer in einer Hybrid-Kombination und haben nur begrenzte Aktien-Möglichkeiten. In Schicht 1 und Schicht 3 wiederum sind Sie frei in der Wahl Ihrer Assetklasse, Aktienquote und Wahl von ETFs.

Sind die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantiert? In Schicht 2 ist das gesetzlich vorgeschrieben, in Schicht 1 und 3 können Sie das auswählen, was aber Ihre Renditeerwartung und Aktienquote schmälert.

Rentenversicherung – Fazit und Ausblick
Eine meiner Grundregeln lautet, dass lebenslange Ausgaben lebenslange Einnahmen erfordern. Zumindest sollten Sie also die monatlichen Ausgaben für Grundlegendes wie Wohnen, Nahrung und Ihre Krankenversicherung über die Rentenversicherung oder Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien sicherstellen. Alles, was Sie sonst für Spaß im Alter einplanen, sollte zum Beispiel in Form eines flexiblen Depots frei verfügbar sein. Die Mischung macht es also, wobei die Zusammenhänge vielfältig sind. Und genau das ist mein Beruf und meine Aufgabe: Die Ganzheitlichkeit für Sie darzustellen und hier die Wechselwirkungen bei jedem Konzept zu bedenken.

Bleiben Sie gesund und bis bald. Mit herzlichen Grüßen,

Ihre UGT