Kindervorsorge
In diesem Beitrag aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ dreht sich alles darum, wie Sie für Ihre Kinder vorsorgen können. Ich erläutere Ihnen, welche Versicherungen ein Kind braucht, und wir sehen uns an, wie Sie für Ihr Kind Kapital zurücklegen können.
Kennen auch Sie noch Aussteuer- oder Ausbildungsversicherungen?
Regelmäßig berate ich Eltern, die für den Fall, dass ihnen etwas zustößt, vorsorgen und ihre Kinder finanziell absichern wollen. Diese Sorge hat Tradition, sie teilen sie mit vielen zurückliegenden Elterngenerationen. Vor rund 50 Jahren hat beispielsweise mein Vater für mich eine Aussteuerversicherung abgeschlossen. Die wurde dann entweder bei Heirat oder – wenn das Mädchen nicht zu vermitteln war – zum 25-sten Lebensjahr fällig. Und für die Jungs der damaligen Zeit gab es eine Ausbildungsversicherung als Pendant. Aus heutiger Sicht sicherlich überholt, aber das Motiv, für seine Kinder vorzusorgen, ist nach wie vor aktuell.
Drei Varianten, wie Sie heutzutage für Ihre Kinder vorsorgen.
Unter dem Sammelbegriff „Kindervorsorge“ lassen sich drei unterschiedliche Themenbereiche zusammenfassen: Bei der ersten Variante möchten Sie Vermögen für das Kind aufbauen, um es auf seinem Weg ins Erwachsenenleben mit Startkapital zu unterstützen. Variante zwei: Sie möchten Ihr Kind für den Fall, dass Ihnen als Elternteil oder Ihrer Partnerin/Ihrem Partner etwas zustößt, finanziell versorgt wissen. Und die dritte Variante befasst sich damit, dass Ihr Kind versichert ist, wenn es selbst zu Schaden kommt. Nun der Reihe nach: Ob Sie für sich selbst oder Ihr Kind Vermögen aufbauen, unterscheidet sich in der Herangehensweise nicht. Also, blättern oder hören Sie zurück in die Episoden zum Thema „Geldanlage“. Legen Sie für Ihr Kind Vermögen an, folgt dies den gleichen Grundsätzen und Regeln wie jedes andere Zielsparen auch. Beachten Sie allerdings die Fristigkeit, so dass Ihr Kind das Geld dann bekommt, wenn es das brauchen wird. Die zweite Variante und mithin wichtiger Aspekt in der Kindervorsorge ist die Absicherung der Versorger. Der dahinterliegende Gedanke ist, dass wenn Ihnen oder Ihrer Partnerin/Ihrem Partner etwas passiert, Ihr Kind deswegen keine finanziellen Einbußen zusätzlich verkraften sollen muss. Also haben Sie zum Beispiel einen Sparvertrag für das Kind abgeschlossen und möchten, dass das Geld auch im Schadensfall weiter gespart wird? Dann sollten Sie das bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Bezug auf die Höhe mit einplanen. Dasselbe gilt für den Todesfall, wobei die Lösung hierfür in der Regel eine preisgünstige Risikolebensversicherung ist. Folglich, wenn es darum geht, den/die Versorger/-in abzusichern, befassen wir uns wieder mit den ganz normalen Versicherungsthemen (Verweis auf Episoden/Beiträge zum Thema „Personenversicherungen“).
Variante drei umfasst die Absicherung der Kinder, die schon vor deren Geburt beginnt. Das betrifft alles, was das Thema Krankenversicherung umfasst. Die private Krankenversicherung hat sowohl im Voll- als auch in jedem Zusatztarif per Gesetz einen Kontrahierungszwang für neugeborene Kinder. Das bedeutet, wenn jemand beispielsweise mit einem stationären Zusatztarif versichert ist und ein Baby bekommt, muss die Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten dieses Baby ohne Einschränkung aufnehmen. Das kann insbesondere dann, wenn ein Kind mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zur Welt kommt, von großem Vorteil sein. Machen Sie sich also frühzeitig Gedanken darüber, wie Sie und damit auch Ihr Kind versichert sein wollen. Generell, das wissen Sie bereits, gilt es, alle Versicherungen auf den eigenen Gesundheitszustand so jung und gesund wie möglich zu versichern. Das gilt auch für Neugeborene. Das heißt, logisch wäre es im Grunde auch, für das eigene frisch entbundene Kind sofort eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das ist allerdings nicht möglich, da es noch keinen Beruf hat. Eine relativ preisgünstige und für Kinder in jedem Fall sinnvolle Versicherung, ist die Unfallversicherung. Die logische Fortführung der Unfallversicherung ist die so genannte Invaliditätsrente. Und um für den noch schlimmeren Fall – dass Ihr Kind sich später nicht selbst finanziell versorgen kann, weil es ein Pflegefall ist – vorzusorgen, greift die Pflegeversicherung. Dabei ist es ganz wichtig, auf die BU-Optionen zu achten. Denn es gibt Anbieter am Markt, die ein Pflegetagegeld im Kindesalter versichern und in ihren Tarifen über die genannte Option gewährleisten, dass sie diesem Kind dann im Erwachsenenalter ohne erneute Gesundheitsprüfung das Pflegetagegeld in eine Berufsunfähigkeitsrente umwandeln. Mittlerweile gibt es aber auch Anbieter, die bereits Schüler/-innen ab zwölf Lebensjahren gegen Berufsunfähigkeit versichern. Das nennt sich dann Schulunfähigkeitsversicherung. Unterm Strich, wissen Sie Ihr Kind mit den genannten Vorsorgebausteinen grundlegend gut abgesichert. Natürlich wünsche ich Ihnen, dass Sie niemals auch nur eine einzige dieser Versicherungen benötigen.
Der glücklichste Mensch ist derjenige, welcher all seine Versicherungen ein Leben lang umsonst bezahlt. Ihnen eine entspannte Woche, bleiben Sie dran, gesund und dabei, denn ich freue mich auf Sie.
Ihre UGT