Personenversicherungen

Personenversicherungen

Nachdem Sie wie im vergangenen Podcast-Beitrag – aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ – festgelegt haben, welche Sachversicherungen Ihnen in welcher Höhe wichtig sind, behandeln wir nun die Personenversicherungen. Heute dreht es sich mithin um das Thema „Mindesteinkommen“, also das Geld, das Sie in dem Fall, dass Sie als Einkommensbringer ausfallen, mindestens pro Monat benötigen.

Mindesteinkommen definieren
In Episode 13 haben Sie notiert, was Sie aktuell zum Leben brauchen. Was passiert aber, wenn Ihnen etwas zustößt, also wenn Sie mittel- oder langfristig ausfallen und damit kein Einkommen erwirtschaften können? Zur Beantwortung dieser Frage, die sich in Partnerschaften ebenfalls für beide stellt, definieren Sie zunächst Ihr Mindesteinkommen: Prüfen Sie die in Episode 13 festgelegten Positionen zu Ihrem aktuellen Lebensstil und wie viel Geld Sie dafür brauchen. Es wird Positionen geben, die höher ausfallen müssen, wenn Sie nicht mehr arbeiten, welche, die gleichbleiben sollen oder aber auch wegfallen können. Auf Basis dieser Überlegungen legen Sie Ihr Mindesteinkommen – also die Summe, die mindestens hereinkommen muss, wenn Ihr normales Einkommen ausfällt – fest. Wenn dieses Geld dann von einer Versicherungslösung abgesichert sein soll, gibt es je nach Situation Unterschiedliches zu bedenken.

Versicherungslösungen finden
Es gibt vier Situationen, in denen Einkommen von außen erforderlich werden kann, die ich in diesem Rahmen thematisieren möchte: 1. Berufsunfähigkeit, 2. Pflegefall, 3. lange Erkrankung und 4. vorzeitiger Todesfall. Beginnen wir mit der Berufsunfähigkeitsversicherung: Davon ausgehend, dass Sie Ihre Sparraten für die Vermögensbildung als Altersvorsorge ebenfalls gegen Berufsunfähigkeit abgesichert haben, benötigen Sie im Fall der Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente), die genau Ihr monatliches Mindesteinkommen abbildet. Bedenken Sie, dass der Krankenversicherungsbeitrag auch bei Berufsunfähigkeit weiterhin anfällt und rechnen Sie diesen Ihrem Mindesteinkommen hinzu. Bedenken Sie ferner, dass auch für den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente Steuern anfallen. Das ist besonders für Ehepartnerschaften interessant. Der zweite Fall ist der Pflegefall: Sind Sie Single, haben eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente und außerdem die Pflege-Pflichtversicherung, wird die Summe aus beidem vermutlich für einen potenziellen Pflegeplatz ausreichen. Anders verhält sich das auch hier, wenn Sie Familie haben. Denn, wenn Sie dann im Pflegefall eine Berufsunfähigkeitsabsicherung haben, wird die für Ihren Pflegeplatz angerechnet. Damit Ihre Familie in diesem Fall wie gewohnt weiterleben kann, sollten Sie Ihre Pflege über eine Pflegezusatzversicherung absichern. Dann steht die Berufsunfähigkeitsrente Ihrer Familie für Wohnen und Leben – wie in gesunden Zeiten – auch weiterhin zur Verfügung. Der dritte Fall ist die lange Krankheit ohne Berufsunfähigkeit: Hier gilt es zu bedenken, ob Ihnen das Krankengeld – oder privat versichert das Krankentagegeld – ausreicht. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, könnten Sie zusätzlich ein privates Krankentagegeld für die Lücke in der gesetzlichen Versicherung abschließen. Und viertens der Todesfall: Für dieses Szenario sollten Sie genau überlegen, wer Geld benötigt, wenn Sie aus dem Leben scheiden. Die Todesfallabsicherung ist in der Regel über eine einmalige Auszahlung definiert, aber auch monatliche Zahlungen, zum Beispiel für Ihre Kinder, sind über verschiedene Versicherungslösungen denkbar. In allen beschriebenen Fällen gilt es unterm Strich also eigene Kriterien festzulegen, die im Vorfeld ausfindig zu machen sind, und für jeden Fall finden Sie eine entsprechende Versicherungslösung.

Schritt für Schritt – Ausblick
Wir verbleiben auch im kommenden Beitrag im Themenkomplex „Versicherungen“ und beschäftigen uns dazu konkreter mit Krankenversicherungen – gesetzlich wie privat. Damit also bis bald und bleiben Sie gesund. Ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT