Sabine und Ihre Wohngebäudeversicherung

Sabine und Ihre Wohngebäudeversicherung

Zur stürmischen Jahreszeit passend widmet sich dieser Beitrag meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ der Wohngebäudeversicherung für den privaten Lebensbereich.

Leistungspaket und Grundgefahren
Die Wohngebäudeversicherung ist für mich eine Pflichtversicherung für jene, die Wohneigentum besitzen. Denn Gebäudeschäden beispielsweise durch Sturm oder Hagel können gravierende finanzielle Folgen – aufgrund kostspieliger Reparaturarbeiten oder gar eines Totalverlustes – nach sich ziehen. Mit einer Wohngebäudeversicherung sind diese existenziellen Risiken für Wohneigentümer/-innen abgedeckt. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel zählen dabei zu den Grundgefahren gegen die eine Wohngebäudeversicherung schützt. Der Sturm Sabine war also voll mitversichert. Versichert sind in diesem Kontext: das Gebäude, die Gebäudebestandteile (Türen, Fenster, Balkone, Zäune, Briefkästen und so weiter) und eventuell auch das Zubehör, das sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist; mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen – je nach Anbieter. Nicht versichert sind Schäden, die durch eigene vorsätzliche Handlungen, Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder durch Kernenergie zu Stande kommen. Außerdem sind die Dinge, die zum Beispiel ein Mieter auf seine eigenen Kosten in das Gebäude eingebracht hat, nicht mitversichert. So muss der Mieter beispielsweise seine Einbauküche selbst versichern. Im Fall der Zerstörung eines Gebäudes ersetzt die Versicherung die ortsüblichen Wiederherstellungskosten. Dazu zählen auch die Architekten-Gebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Und da gerade in den letzten Jahren die Baukosten hierzulande stark gestiegen sind, verzeichnen auch Löhne und Materialien einen deutlich wahrnehmbaren Preisanstieg. Dieser Aspekt ist bei älteren Wohngebäudeversicherungen häufig nicht mit eingepreist. Daher mein Appell an jede/-n von Ihnen, die/der bereits länger ein Eigenheim hat, dies prüfen und eventuell anpassen zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass die Wohngebäudeversicherung eine so genannte gleitende Neuwertversicherung ist. Das heißt, dass der Versicherer die versicherte Entschädigungsleistung jährlich über einen Anpassungsfaktor den Baupreisen anpasst. Natürlich ändert sich durch diesen Baupreisfaktor auch die Prämie. Als Alternative zu diesen Summen-Tarifen gibt es ebenso Versicherungsanbieter, die auf die Berechnung der Versicherungssumme komplett verzichten und nur über die Angabe der Wohnfläche die Prämie und somit auch die Höhe der Versicherungssumme ermitteln.

Mögliche Leistungserweiterungen
Durch die klimatischen Veränderungen – wie zum Beispiel Starkregen, voll laufende Keller, etc. – sollten Versicherte heutzutage den Zusatzbaustein „Elementargefahren“ mit in ihren Versicherungsschutz einschließen. Das sichert sie zusätzlich gegen Überschwemmungen, Erdbeben oder Rohrleitungswasser-Rückstau ab. Außerdem gibt es für die Wohngebäudeversicherung noch weitere diverse Leistungserweiterungen. Die Wichtigste davon ist der Zusatz, dass auch bei grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz besteht. Denn führen Versicherte den Versicherungsfall durch grob fahrlässiges Verhalten oder Handeln herbei, ist der Versicherer sonst entsprechend der Höhe des Verschuldens berechtigt, die eigene Entschädigungsleistung zu kürzen. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist ein juristischer Begriff und damit interpretationsfähig. So kann bereits eine unbeaufsichtigt brennende Kerze, die zu einem Zimmerbrand führt, als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt und die Leistung entsprechend gekürzt werden. Neben der groben Fahrlässigkeit gibt es noch folgende andere Zusatzoptionen: Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Schmor- und Sengschäden, Feuerrohbauversicherung, Graffitibeseitigung, Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück und nicht nur im Gebäude, Fußbodenheizungen, Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Solar- und Heizungsanlagen und gegebenenfalls Rohrverstopfung, außerdem kann man noch Aufräumungskosten und Mietverlustschäden durch Regen- und Schmelzwasser und eine so genannte Versehensklausel mit einbeziehen. Die maximale Absicherung bekommen Sie über die so genannte Allgefahrendeckung. Tarife, die diese Deckung enthalten, arbeiten nach dem umgekehrten Prinzip: Alles, was in den Vertragsbestimmungen nicht explizit ausgeschlossen ist, ist versichert. Egal von welcher Seite man es auch betrachtet, die Wohngebäudeversicherung ist eine ganz wichtige Police, wenn Sie eine Immobilie besitzen. Ich wünsche Ihnen eine wunderbare Woche und verbleibe mit herzlichen Grüßen bis zum nächsten Mal.

Ihre UGT