Sachversicherungen konkret
In diesem Beitrag aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ beschäftigen wir uns mit den Sachversicherungen, also Haftpflicht, Hausrat und Co. Ich verrate Ihnen Kriterien für ihre Auswahl und einige wertvolle Tipps, die sich lohnen.
In Deutschland gibt es ungefähr sieben Sachversicherungsverträge pro Haushalt. Da scheint es doch sinnvoll, mal genauer hinzusehen. Ich beschränke mich dabei auf die vier Sparten, die am häufigsten in deutschen Haushalten vorkommen: Das sind die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung, die Hausratversicherung und die Rechtschutzversicherung. Es gibt natürlich viele weitere Sonderversicherungen, für jene, die spezielle Risiken tragen, wie zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung, die Tierhalterhaftpflicht oder die KFZ-Versicherung. Jede dieser Sparten unterliegt diversen Kriterien. Es gibt immer die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Marktes, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vorgegeben sind, aber der entscheidende Unterschied steckt dann eben oft im Detail. Deswegen verrate ich Ihnen nachfolgend pro Sparte drei wesentliche Kriterien, auf die es jeweils zu achten gilt.
Haftpflichtversicherung
Aus meiner Sicht gibt es nur eine einzige Sparte unter den Sachversicherungen, die existenziell ist. Damit meine ich, dass ein Schadensfall so teuer werden kann, dass er das Potenzial hat, Sie zu ruinieren. Und diese Gefahr besteht im Fall von Personenschäden immer. Das Risiko ist die Haftung dafür. Die deckt eine (Privat-)Haftpflichtversicherung ab. Bei der Wahl der Versicherungssumme sollten Sie einen hohen Millionenbetrag wählen. Mittlerweile sind sogar 50 Millionen üblich. Nun gibt es im Bedingungswerk diverse Kriterien, wonach Haftpflichtversicherungen zu unterscheiden sind. Wie versprochen, zähle ich Ihnen nun die drei – aus meiner Sicht wesentlichen – Kriterien für diese Sparte auf: Ein ganz wesentlicher Punkt, wobei in der Regel üblich, ist die Weltgeltung. Wenn Sie also irgendwo außerhalb Deutschlands einen Schaden verursachen, ist der versichert. Bei der Privathaftpflichtversicherung ist zudem die Neuwertentschädigung wichtig, die in manchen Verträgen ausgespart ist. Der dritte Punkt ist die Versicherung von gemieteten und geliehenen Sachen. Und für Familien gilt es noch zu beachten, dass nicht deliktfähige Kinder in der Versicherung mit eingeschlossen sind.
Unfallversicherung
Die Höhe der Unfallversicherung definiert sich durch die von Ihnen zu wählende Versicherungssumme, die Gliedertaxe – der prozentuale Anteil, der jedem Körperteil zugerechnet wird – und die Progression. Dies ist individuell an Ihrem Bedarf auszurichten und daher beschränke ich mich auf die wesentlichen Kriterien im Bedingungswerk: Es gibt Tarife, die beispielsweise Ihren Kreuzbandriss nicht mitversichern, wenn Sie sich bei der Verletzung selbst bewegt haben. Der erste Punkt ist also die Eigenbewegung. Selbiges gilt auch, wenn ein Unfall in Folge eines Herz- oder Kreislaufleidens eingetreten ist. Unfälle durch Herz- und Kreislaufereignisse sollten ebenfalls mitversichert sein; Punkt zwei. Ebenso wie bleibende Impfschäden bei Kindern; Punkt drei.
Hausratversicherung
Bei der Hausratversicherung ist es wichtig, auf den Tarif-Baustein der groben Fahrlässigkeit zu achten. Stellen Sie beispielsweise an einem lauen Sommerabend eine Kerze ins Fenster und die entzündet aufgrund von Zugwind Ihre Gardine, ist das grob fahrlässig. Aber auch das kann eben passieren und deshalb sollten Sie so etwas mitversichert wissen. Der zweite Punkt ist ein Schaden durch Phishing. Und der Dritte Diebstahl von Gartenmöbeln, Kinderwagen und Co, Hausrat eben, für den es beim Stehlen keinen vorherigen Einbruch braucht. Und in modernen Hausrat-Tarifen ist auch der Fehlalarm durch Rauchmelder
mitversichert.
Rechtschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung funktioniert nach dem Baukastenprinzip. Ihren Versicherungsschutz stellen Sie sich also in den verschiedenen Bereichen selbst zusammen. Wenn Sie eine Versicherung für Ihren Privatrechtschutz abschließen, achten Sie darauf, dass sie folgende Punkte enthält: 1. Versicherungsschutz bei Streit aus Kapitalanlagegeschäften , 2. Beratung für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und 3. telefonische Rechtsberatung mit der Besonderheit, dass sie auch für nicht versicherte Bereiche gilt.
Tipps quer über alle Tarife
Es gibt lukrative Sonderklausel, die Top-Versicherer am Markt mittlerweile anbieten und das sind vier an der Zahl: Die erste ist die Leistungsgarantie. Das heißt, wenn Sie den Versicherer wechseln, verspricht Ihnen der neue Versicherer, alles das, was der alte Versicherer geleistet hätte, auch in Zukunft zu leisten. So sparen Sie es sich, die Bedingungswerke Eins-gegen-Eins überprüfen zu müssen. Die zweite ist die Innovationsgarantie. Wenn Sie also einen alten Tarif haben und Ihr Versicherer verbessert die neuen Tarife in einzelnen Punkten, gelten für Sie automatisch auch die neuen Tarifmerkmale. Die dritte Garantie ist die Differenzdeckung, die meint, wenn Sie sich heute für einen neuen Versicherer entscheiden, aber Ihre Hauptfälligkeit in der Zukunft liegt, genießen Sie kostenfrei von dem Entscheidungszeitpunkt an die verbesserten Leistungen des neuen Anbieters – ohne bereits eingezahlt zu haben. Die vierte und letzte ist die Marktgarantie. Top-Versicherer versprechen einen Schadensfall auch zu übernehmen, wenn Sie beweisen können, dass irgendein anderer Tarif am Markt diesen Schadensfall mitversichert hätte. All diese Garantien sorgen dafür, dass Sie in Punkto Sachversicherungen sicher sein können.
Ich wünsche Ihnen eine wunderschöne Woche. Bleiben Sie dran, gesund und dabei, ich freue mich auf Sie.
Ihre UGT