Kindervorsorge

Kindervorsorge

In diesem Beitrag aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ dreht sich alles darum, wie Sie für Ihre Kinder vorsorgen können. Ich erläutere Ihnen, welche Versicherungen ein Kind braucht, und wir sehen uns an, wie Sie für Ihr Kind Kapital zurücklegen können.

Kennen auch Sie noch Aussteuer- oder Ausbildungsversicherungen?
Regelmäßig berate ich Eltern, die für den Fall, dass ihnen etwas zustößt, vorsorgen und ihre Kinder finanziell absichern wollen. Diese Sorge hat Tradition, sie teilen sie mit vielen zurückliegenden Elterngenerationen. Vor rund 50 Jahren hat beispielsweise mein Vater für mich eine Aussteuerversicherung abgeschlossen. Die wurde dann entweder bei Heirat oder – wenn das Mädchen nicht zu vermitteln war – zum 25-sten Lebensjahr fällig. Und für die Jungs der damaligen Zeit gab es eine Ausbildungsversicherung als Pendant. Aus heutiger Sicht sicherlich überholt, aber das Motiv, für seine Kinder vorzusorgen, ist nach wie vor aktuell.

Drei Varianten, wie Sie heutzutage für Ihre Kinder vorsorgen.
Unter dem Sammelbegriff „Kindervorsorge“ lassen sich drei unterschiedliche Themenbereiche zusammenfassen: Bei der ersten Variante möchten Sie Vermögen für das Kind aufbauen, um es auf seinem Weg ins Erwachsenenleben mit Startkapital zu unterstützen. Variante zwei: Sie möchten Ihr Kind für den Fall, dass Ihnen als Elternteil oder Ihrer Partnerin/Ihrem Partner etwas zustößt, finanziell versorgt wissen. Und die dritte Variante befasst sich damit, dass Ihr Kind versichert ist, wenn es selbst zu Schaden kommt. Nun der Reihe nach: Ob Sie für sich selbst oder Ihr Kind Vermögen aufbauen, unterscheidet sich in der Herangehensweise nicht. Also, blättern oder hören Sie zurück in die Episoden zum Thema „Geldanlage“. Legen Sie für Ihr Kind Vermögen an, folgt dies den gleichen Grundsätzen und Regeln wie jedes andere Zielsparen auch. Beachten Sie allerdings die Fristigkeit, so dass Ihr Kind das Geld dann bekommt, wenn es das brauchen wird. Die zweite Variante und mithin wichtiger Aspekt in der Kindervorsorge ist die Absicherung der Versorger. Der dahinterliegende Gedanke ist, dass wenn Ihnen oder Ihrer Partnerin/Ihrem Partner etwas passiert, Ihr Kind deswegen keine finanziellen Einbußen zusätzlich verkraften sollen muss. Also haben Sie zum Beispiel einen Sparvertrag für das Kind abgeschlossen und möchten, dass das Geld auch im Schadensfall weiter gespart wird? Dann sollten Sie das bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Bezug auf die Höhe mit einplanen. Dasselbe gilt für den Todesfall, wobei die Lösung hierfür in der Regel eine preisgünstige Risikolebensversicherung ist. Folglich, wenn es darum geht, den/die Versorger/-in abzusichern, befassen wir uns wieder mit den ganz normalen Versicherungsthemen (Verweis auf Episoden/Beiträge zum Thema „Personenversicherungen“).

Variante drei umfasst die Absicherung der Kinder, die schon vor deren Geburt beginnt. Das betrifft alles, was das Thema Krankenversicherung umfasst. Die private Krankenversicherung hat sowohl im Voll- als auch in jedem Zusatztarif per Gesetz einen Kontrahierungszwang für neugeborene Kinder. Das bedeutet, wenn jemand beispielsweise mit einem stationären Zusatztarif versichert ist und ein Baby bekommt, muss die Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten dieses Baby ohne Einschränkung aufnehmen. Das kann insbesondere dann, wenn ein Kind mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zur Welt kommt, von großem Vorteil sein. Machen Sie sich also frühzeitig Gedanken darüber, wie Sie und damit auch Ihr Kind versichert sein wollen. Generell, das wissen Sie bereits, gilt es, alle Versicherungen auf den eigenen Gesundheitszustand so jung und gesund wie möglich zu versichern. Das gilt auch für Neugeborene. Das heißt, logisch wäre es im Grunde auch, für das eigene frisch entbundene Kind sofort eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das ist allerdings nicht möglich, da es noch keinen Beruf hat. Eine relativ preisgünstige und für Kinder in jedem Fall sinnvolle Versicherung, ist die Unfallversicherung. Die logische Fortführung der Unfallversicherung ist die so genannte Invaliditätsrente. Und um für den noch schlimmeren Fall – dass Ihr Kind sich später nicht selbst finanziell versorgen kann, weil es ein Pflegefall ist – vorzusorgen, greift die Pflegeversicherung. Dabei ist es ganz wichtig, auf die BU-Optionen zu achten. Denn es gibt Anbieter am Markt, die ein Pflegetagegeld im Kindesalter versichern und in ihren Tarifen über die genannte Option gewährleisten, dass sie diesem Kind dann im Erwachsenenalter ohne erneute Gesundheitsprüfung das Pflegetagegeld in eine Berufsunfähigkeitsrente umwandeln. Mittlerweile gibt es aber auch Anbieter, die bereits Schüler/-innen ab zwölf Lebensjahren gegen Berufsunfähigkeit versichern. Das nennt sich dann Schulunfähigkeitsversicherung. Unterm Strich, wissen Sie Ihr Kind mit den genannten Vorsorgebausteinen grundlegend gut abgesichert. Natürlich wünsche ich Ihnen, dass Sie niemals auch nur eine einzige dieser Versicherungen benötigen.

Der glücklichste Mensch ist derjenige, welcher all seine Versicherungen ein Leben lang umsonst bezahlt. Ihnen eine entspannte Woche, bleiben Sie dran, gesund und dabei, denn ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Mit diesem Beitrag zum Thema „Pflegevorsorge“ schließe ich die Versicherungsthemen unserer Budget-Planung aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ ab. Ich beantworte Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema, um Sie dabei zu unterstützen, Ihren Pflegefall bedarfsorientiert abzusichern.

Pflege sichern
„Pflege“, bei dem Stichwort denkt man erst einmal an alte Menschen in Pflegeheimen. Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann allerdings jede/-r auch schon in jungen Jahren zum Pflegefall, im Extremfall sogar zum vollstationären Pflegefall, werden. Die Pflegeabsicherung betrifft mithin potenziell jede Altersklasse. Je eher Sie sich also damit beschäftigen und für den Ernstfall absichern, desto besser. Wenn Sie oder Ihre Familie nicht selbst so vermögend sind, dass ein Pflegefall aus eigenem Vermögen zu tragen wäre, haben Sie die Wahl einer Versicherungslösung. Dabei bieten sich Ihnen im Grunde drei Varianten, die Sie ergänzend miteinander oder einzeln für sich wählen können: Für diejenigen unter Ihnen, die schon gesundheitliche Handicaps haben, gibt es den so genannten Pflege-Bahr-Tarif. Das ist ein Basistarif ohne Gesundheitsprüfung, zu dem die Versicherer gesetzlich verpflichtet sind. Der Tarif leistet bis zu 600 Euro pro Monat ergänzend zur staatlichen Pflege-Pflichtversicherung. Sie können ihn bis zu einer bestimmten Altersgrenze abschließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen kein anderes Pflegetagegeld oder keine andere Pflegerente mehr bekommen.

Pflegerente versus Pflegetagegeld
Um die eigene Pflege zu versichern, gibt es das Pflegetagegeld vom privaten Krankenversicherer und die Pflegerente als ein Vorsorgeprodukt vom Lebensversicherer. Wie unterscheiden sich beide Produkttypen? Das Pflegetagegeld ist eine reine Risikoversicherung. Das heißt, sie versichern ein tägliches Geld für Ihren Pflegefall, welches Sie sich selbst frei in Höhe, Abstufungen und Ausgestaltungen zusammenstellen können. Auch die Pflegerente ist in der Höhe frei wählbar, bildet aber einen Rückkaufswert. Das heißt, Sie haben hier von Anfang an einen deutlich höheren Beitrag zu zahlen, weil Sie das Geld für sich sparen, das später dann im Pflegefall zum tragen kommt. Zwischen dem Pflegetagegeld und der Pflegerente gibt es mehrere weitere Unterschiede: Im ersten Punkt unterscheidet sich die Beitragskalkulation grundlegend voneinander. Beim Pflegetagegeld sind die Leistungen garantiert, dafür kann es im Versicherungsverlauf zu Beitragsanpassungen kommen. Genau anders herum kalkuliert die Pflegerente. Hier bleiben die Beiträge garantiert stabil, allerdings gibt es die theoretische Möglichkeit, dass Sie bei gleichbleibendem Beitrag etwas weniger Leistung am Ende herausbekommen als anfangs gedacht. Beide Varianten ermöglichen die laufende Beitragszahlung. Im Fall der Pflegerente können Sie zudem einen Einmalbeitrag wählen und bei eventuellen Zahlungsschwierigkeiten auch den laufenden Beitrag für eine gewisse Zeit reduzieren. Ein zweiter Unterscheidungspunkt ist, dass das Pflegetagegeld eine Nachversicherungsgarantie bei Geburt für Ihre Kinder hat. Hingegen hat die Pflegerente den Vorteil, dass Sie das Geld – solange der Pflegefall noch nicht eingetreten ist – für Ihre Altersvorsorge verwenden können. Sogar im Todesfall findet ohne Pflegefall eine Auszahlung an die Angehörigen statt. Deswegen ist die Pflegerente auch von Beginn an deutlich kostenintensiver als das alternative Pflegetagegeld. Rein rechnerisch ist sicherlich eine Kombination aus Pflegetagegeld und einem zusätzlichen Sparvertrag, der die Differenz zur Pflegerente ausgleicht, die wirtschaftlichste Form der Pflegeabsicherung. Allerdings weiß ich aus meiner Erfahrung heraus, dass eine Pflegerente in der Regel konsequenter durchgehalten wird. Denn ein Sparvertrag ist schnell mal gekündigt – zum Beispiel für ein neues Auto.

Individuelles Abwägen
Sie sehen, beide Möglichkeiten, das Pflegetagegeld der Krankenversicherer und die Pflegerente der Rentenversicherer haben Vor- und Nachteile. Wählen Sie also die für Sie passende Variante und den dazugehörigen Tarif mit Bedacht. Ein ganz wichtiger Punkt ist in beiden Fällen die „Beitragsbefreiung Leistungsfall“. Das heißt, wer Pflegefall ist, soll nicht mehr zahlen müssen. Außerdem sollten beide Lösungen eine Dynamik enthalten, um sich der Inflation und den geänderten Lebens- und Kostensituationen anzupassen. Und im Detail wird oft auch geregelt, ob die Pflege durch Angehörige bezahlt wird oder nicht. Bei der Tarifwahl haben Sie also alle Gestaltungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die für Ihre Ansprüche.

Demnächst konkret
Mit dem Thema „Pflegeversicherung“ sind wir jetzt den letzten Schritt auf dem gemeinsamen Weg zu Ihrer Finanzbudget-Planung gegangen. Ab dem nächsten Beitrag befassen wir uns dann mit konkreten Themen wie Produkttypen, einzelnen Immobilien und auch bestimmten Beratungsansätzen für besondere Lebenssituationen (Studium oder Ruhestand). Es bleibt also spannend und Sie hoffentlich dabei.

Ich wünsche Ihnen eine entspannte Woche. Bleiben Sie dran, gesund und dabei, ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

In diesem Beitrag aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ gehen wir heute der Frage nach: „Was passiert, wenn etwas passiert?“. Wir befassen uns damit, was die Berufsunfähigkeit für Menschen, die von ihrer Arbeit leben, bedeutet. Ich zeige Ihnen auf, welche Konsequenzen sie mit sich bringen kann. Ebenso stelle ich Ihnen in diesem Zuge die Wege, die es zur finanziellen Absicherung in diesem Kontext gibt, vor.

Skizzieren wir zunächst das Grundszenario: In einer klassischen Familienkonstellation – vierköpfige Familie, ein/-e Haupteinkommensträger/-in, ein/-e, der/die in Teilzeit arbeitet und zwei minderjährige Kinder – fällt der/die Hauptverdiener/-in plötzlich krankheitsbedingt aus. Woher kommt dann das Geld auf das Girokonto? Angestellte können zunächst auf sechs Wochen Lohnfortzahlung zurückgreifen und danach bekommen sie für 18 Monate Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte beziehen dann das Krankentagegeld. Aber diese zeitlichen Fristen sind gar nicht der entscheidende Faktor. Die wichtige Frage ist: Sind sie zeitweise ganz oder größtenteils außerstande zu arbeiten oder auf unabsehbare Zeit teilweise oder ganz außerstande zu arbeiten? Im letzteren Fall sind sie berufsunfähig. Und ab dem Moment, in dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, zahlt keine Krankenversicherung mehr – egal, ob gesetzlich oder privat. Woher kommt also dann das Geld? Nun bezogen auf Sie gibt drei Möglichkeiten: Entweder Sie sind vermögend genug oder haben ein derart hohes passives Einkommen, dass Sie so weiterleben können wie bisher. Oder, zweite Möglichkeit, Sie haben eine Familie, die Sie auffängt. Bei der dritten Variante können Sie weder auf das eine, noch das andere zurückgreifen und entscheiden sich daher für eine Versicherungslösung. Die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten für diesen Fall erläutere ich Ihnen nachfolgend.

Individuell planen und beraten lassen
Der Großteil meiner Kundschaft sind Akademiker/-innen. Für sie ist es relativ einfach, denn erstens sind die Prämien für Studierte ziemlich günstig und außerdem verdienen sie in der Regel genug, um sich eine ausreichend hohe Absicherung leisten zu können. Andere Berufsgruppen, vor allem wenn ein körperliches Handicap hinzukommt, haben es da schwerer. Für sie sind die Tarife in der Berufsunfähigkeitsabsicherung unverhältnismäßig hoch. Aber auch hier gibt es andere Möglichkeiten einer ordentlichen Absicherung, die zumindest die Basis absichern. Dazu berate ich bei Bedarf gerne persönlich, hier beschränke ich mich nun auf den reinen Berufsunfähigkeitstarif. Auch dabei gilt, um wirklich zu entscheiden, inwiefern und in welcher Höhe das für Sie direkt Sinn macht, kommt man an einer individuellen Planung und/oder Beratung nicht vorbei. Das heißt, entweder Sie sammeln selbst alle Informationen und bewerten die für Ihre Bedürfnisse oder Sie kommen zu jemandem wie mir und lassen sich für diesen Fall gut beraten.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten. Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine davon. Diese Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, sobald Sie zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sind. Hier gibt es zweierlei zu beachten: erstens die vorliegende Erkrankung und zweitens die Auswirkungen dieser Erkrankung auf Ihren speziellen Beruf. Das bedeutet, dass Ihr Gesundheitszustand und Ihre Arbeitsplatzbeschreibung bei Antragsstellung wahrheitsgemäß und so ausführlich wie eben möglich darzulegen sind. Als Beispiel: Wenn ein Informatiker nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt, kann er seinen Beruf weiter ausführen, ein Fließbandmitarbeiter hingegen, der lange stehen können muss, nicht. Also die Berufsunfähigkeit selbst setzt sich aus dem Krankheitsbild und der vorherigen Tätigkeit zusammen. Von der SBU bekäme der Fließbandmitarbeiter dann eine monatliche Rente. Die SBU ist mithin eine reine Risikoversicherung, die Versicherten zahlen Beiträge ein und bekommen, wenn sie gesund alt werden, nichts. In Schadensfall bekommen sie eine monatliche Rente in eigens definierter Höhe bis zu dem ebenfalls jeweils selbstgewählten Lebensalter – bis maximal 67. Die SBU, und das müssen Sie wissen, sichert nur diese monatliche Rente ab und endet spätestens zu Ihrem Altersrenteneintrittsalter.

Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge in Kombination
Und genau das ist der ganz große Haken der SBU: Sie endet mit 67. Wenn Sie als junger Mensch eine SBU abgeschlossen haben und schon in jungen Jahren wirklich berufsunfähig werden, bekommen Sie zwar Monat für Monat Ihre Rente. Allerdings wird es Ihnen sehr schwer fallen, davon dann auch noch eine adäquate Altersvorsorge oder ein adäquates Vermögen aufzubauen. Deshalb gibt es noch die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeit mit einem Altersvorsorgeprodukt zu kombinieren. Das kann folgendermaßen aussehen: Sie wählen eine Rentenversicherung und eine BU-Rente. Wichtig ist, das Sie für die Rentenversicherung einen Zusatzbaustein wählen, die so genannte Beitragsbefreiung oder den bei MLP gängigen Airbag (Beitragsbefreiung inklusive der Dynamiken). Das bedeutet, wenn Sie jung und gesund sind, für Ihr Alter mit Hilfe einer Rentenversicherung sparen und Ihnen stößt etwas zu, greift die Beitragsbefreiung. Der Versicherer zahlt jetzt Ihre Beiträge weiter. So bekommen Sie dann auf der einen Seite Ihre BU-Rente jeden Monat ausgezahlt und auf der anderen Seite müssen Sie Ihre Rentenversicherung nicht weiter bezahlen. Jungen Menschen empfehlen wir bei MLP diesen so genannten Airbag, bei dem die Versicherung nicht nur die Beiträge übernimmt, sondern auch die regelmäßigen Erhöhungen der Beiträge trägt. Über dieses System kann jede/-r eine tatsächlich ausreichend große Absicherung für das eigene Alter auch für den Fall der Berufsunfähigkeit sicherstellen. Das muss übrigens auch nicht zwingend in einem Vertrag abgeschlossen sein, viele Verbraucherschützer raten aus unterschiedlichen Gründen sogar davon ab. Wie man sich dabei entscheidet, hängt immer von der persönlichen Situation ab. Mein Job ist es, Ihnen die Vor- und Nachteile zu erklären, damit Sie die verstehen und selbst entscheiden können. Und ich optimiere dann die Wahrscheinlichkeiten im jeweiligen Kontext für Sie.

Am besten gestern
Solange Sie jung und gesund sind, haben Sie die freie Auswahl am Markt. Bitte machen Sie sich Ihre Gedanken zum Thema „Berufsunfähigkeit“ jetzt sofort. Im ersten Schritt denken Sie über Vollmachten und Regelungen nach (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, etc.) und verfassen diese. Im zweiten Schritt überlegen Sie, ob Sie sich gegen Berufsunfähigkeit absichern wollen und wenn ja, in welcher Höhe. Und im dritten Schritt geht es für Sie dann darum, zu überlegen, welches Konzept für Sie das Richtige ist. Auch für sehr junge Menschen, die noch gar keinen Beruf haben, gibt es bereits bezahlbare Möglichkeiten. Auch hierzu berate ich Sie gern persönlich.

Ich wünsche Ihnen eine wunderschöne Woche. Bleiben Sie dran, gesund und dabei, ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT