Immobilien-Beteiligungen

Immobilien-Beteiligungen

100 Prozent Immobilie, null Prozent Aufwand – In diesem Beitrag meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ geht es um die Assetklasse „Immobilien“; konkret um Immobilien-Beteiligungen. Denn der Großteil meiner Kundinnen/Kunden hat eher einen zeitlichen als monetären Engpass. Wie können sie also ohne eigenen Zeitaufwand in Immobilien investieren?

Lage am Immobilienmarkt
Haben wir in Deutschland eine Immobilienblase? Meine These: Das kann niemand wirklich beantworten, aber es gibt natürlich Indizien, die dafür und dagegen sprechen. Im Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen 2019 ist eine grundlegende Trendumkehr auch im elften Jahr des aktuellen Zyklus nicht absehbar. In Anbetracht der anhaltenden Angebotsknappheit dürfte sich der Preisauftrieb am deutschen Wohnimmobilienmarkt 2019 und darüber hinaus fortsetzen. Insbesondere in den Ballungsräumen ist von weiteren deutlichen Kaufpreissteigerungen – speziell in den großen Ballungszentren wie München oder Frankfurt am Main – auszugehen. Und in ihrem Umland sowie diversen anderen stark nachgefragten Städten sind mittlerweile Preisübertreibungen zu beobachten, die entsprechende Korrekturen nach sich ziehen können. Nun ist ein leichtes Auf und Ab in den Kaufpreisen sicherlich normal. Die Frage ist, ob und wann die Trendumkehr kommt. Um das zu beurteilen, muss man das Wohnverhalten in Deutschland betrachten. Da liegen zwei sehr unterschiedliche Trends vor: Immer mehr Menschen ziehen in die (größeren) Städte. Das führt in der Regel dort zu Wohnungsknappheit. Dennoch wird immer noch weniger gebaut als die Nachfrage hergibt. In den ländlichen Regionen haben wir hingegen Leerstände zu verzeichnen, während in den Metropolregionen die Zahl der Haushalte stetig ansteigt. Die Schlussfolgerung in meiner Welt, dass Immobilien-Investments in Großstädten und großen Ballungszentren ratsam sind, wenn Sie eine nachhaltige Wertsteigerung oder zumindest mal einen Werterhalt erzielen und auch eine möglichst sichere Vermietbarkeit gewährleisten wollen.

Lebens- und Wertschöpfungszyklen von Immobilien
Nun betrachten wir doch mal den Lebenszyklus einer Immobilie genau: Zunächst ist da die Idee, dann kommen die Projektentwickler (Genossenschaften, Privatleute oder auch große Bauträger) und bauen das Ganze. Auf den errichteten Neubau folgt dann die erste Nutzung. Das macht die Immobilie zu einer gebrauchten Immobilie, sie wird abgewohnt und über die Jahre sinkt ihr Nutzungswert. Irgendwann ist eine Immobilie so heruntergewirtschaftet, dass sie nicht mehr zu vermieten ist. Dann steht in der Regel die Sanierungsphase an. Dieser folgt die zweite Nutzungsphase und so weiter. Bis eines Tages der Punkt kommt, an dem diese Immobilie abgerissen wird. Ein durchschnittlicher Immobilienzyklus dauert mithin 80 bis 100 Jahre. In diesem Zyklus gibt es verschiedene Wertschöpfungszeitpunkte: Wenn wir die Kapitalanlage Immobilie als konkrete Immobilie zur Vermietung behandeln, verdienen Sie zum Nutzungszeitpunkt Geld. Ihre Wertschöpfung als Kapitalanleger/-in einer vermieteten Immobilie ist also die Mietphase. Jetzt gibt es aber auch noch die Phase zwischen Idee und erster Nutzung. In dieser Phase schöpfen Projektentwickler und Bauträger ihren Wert. Beim Neubau liegt der Wertschöpfungsbereich zwischen der Idee und dem Abverkauf und bei der denkmalgeschützten Immobilie entspricht dem die Sanierungsphase. Für beide Wertschöpfungszyklen halten wir bei MLP entsprechende Lösungen für Sie bereit: So bieten wir im vermieteten Immobilienbereich Objekte direkt vom Bauträger an, sodass Hausverwaltung, Mietpool und alles Notwendige mit inbegriffen sind. Dadurch ist für unsere Kundinnen/Kunden in der Regel zur Vermietung keine weitere Arbeit erforderlich. Es geht aber auch noch schlanker. Und zwar können unsere Kundinnen/Kunden über geschlossene Fonds in die Projekt-Entwicklungsphase mit einsteigen. Geschlossene Immobilienfonds sind eine sehr spezielle Art in Immobilien zu investieren, die auch gewisse Risiken mit sich bringen. Zu nennen sind in diesem Kontext beispielsweise die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung, die Möglichkeit der negativen Entwicklung der Immobilienmärkte bis hin zu der Nichtanerkennung der steuerlichen Konzeption oder die Änderung der Steuergesetze etc. Aber wo Risiken sind, schlummern natürlich auch Chancen wie beispielsweise eine hohe Renditeperspektive.

Zwei Beispielfonds
Der erste ist ein Fonds, der in deutsche Wohnimmobilien investiert. Es ist ein Projektentwickler, der nur in den großen Ballungszentren nach Baulücken und Grundstücken sucht, dann plant, entwickelt, baut und die Immobilien schließlich verkauft. Dieser Fonds endet also genau dort, wo die Vermietung beginnt. Der Fonds arbeitet dazu nur mit Eigenkapital. Ihr Investment dort wäre ab 10000 Euro möglich. Das bedeutet, für jemanden der in die Assetklasse Immobilien investieren, aber nicht finanzieren will, bietet sich hier die Möglichkeit, an der Gewinnmarge innerhalb der Entwicklungsphase für eine Laufzeit von circa neun Jahren zu partizipieren. Die Renditeerwartung ist wirklich hoch, aber so eine geschlossene Beteiligung birgt natürlich auch das theoretische Risiko eines Totalverlustes. Um das Risiko zu minimieren, haben wir bei MLP strenge Prüfprozesse und dieser Fonds, den wir aktuell im Angebot haben, hat eine sehr positive Bilanz in den letzten 20 bis 25 Jahren erzielt. Der zweite Fonds, den ich im Zuge dessen noch erwähnen will, funktioniert genauso wie der erste, investiert allerdings in internationale, weltweit gestreute Gewerbeimmobilien (z. B. Studentenapartment in Kanada, Büroimmobilie in Singapur etc.). Ab 5000 Euro können Sie sich an diesem Fonds beteiligen.

Unterm Strich sicherlich ein eher spezielles Thema, aber der Vollständigkeit halber beim Gedanken an alternative Geldanlagen mehr als sinnvoll. Ich verbleibe wie immer mit besten Wünschen. Bleiben Sie dran, gesund und dabei. Ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

ETFs

ETFs …

… kommen mehr und mehr in Mode. Deswegen stellt dieser Beitrag aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ Ihnen diese Sonderform von Aktienfonds genau vor. Gemeinsam gehen wir zudem der Frage nach, ob ETFs wirklich das Wundermittel für Privatanleger/-innen sind.

Exchange-Traded Fund
Um die Antwort, die Sie bereits erahnen, vorweg zu nehmen: Nein, Wundermittel gibt es nicht; weder in der Finanzwelt noch andernorts. Dennoch sind die Aktienfonds, die ohne Fondsmanagement auskommen und daher nur passiv anlegen – indem sie Indizes nachbilden – in der Vermögensplanung eine Betrachtung wert. Hauptkriterien für ETFs sind immer die Transparenz, die gemeinhin geben scheint, und vor allem die deutlich günstigeren Kosten im Vergleich zu gemanagten Investmentfonds. Die begrenzte Prognosegenauigkeit eines gemanagten Fonds (Verweis Episode 38) und das eingesparte Management eines ETFs lassen letztere als perfekte Lösung für den/die Privatinvestor/-in erscheinen. Diese Betrachtung greift mir allerdings als strategische Finanzberaterin zu kurz. Denn auch im Fall von ETFs müssen sich Anleger/-innen die Auswahl gut überlegen. Also, wenn nun ein ETF einen Index nachbildet, stellt sich damit als erstes die Frage, welchen Index von den tausend weltweit angebotenen – und zum Teil willkürlich zusammengesetzten – Indizes Sie als Privatanleger/-in wählen möchten. Die Verbraucherzentrale rät hier zu den großen und gängigen Indizes zu greifen. Zudem brauchen Sie für eine persönliche und individuelle Anlage das bei ETFs eingesparte Fondsmanagement, wenn es Ihnen wichtig ist, dass die eigene Geldanlage auch zu Ihren Werten und Wünschen passt. Zum Beispiel investiere ich persönlich nur in nachhaltige Fonds. Es gibt allerdings nur sehr wenige nachhaltige Indizes, deren Kriterien überdies weit gefasst sind und die niemand kontrolliert. Auch kann Sie ein Fondsmanagement davor schützen, sich versehentlich auf risikoreiche ETF-Variationen einzulassen, denn bei ETFs gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Konstruktionen: Das eine nennt sich „volle Replikation“ und bedeutet, dass der ETF ein echter Aktienfonds ist, der reale Aktien genau in der Zusammensetzung und Gewichtung des nachgebildeten Indexes kauft. Das finde ich auch völlig in Ordnung. Im Gegensatz zur so genannten „synthetischen Replikation“, die irgendwelche Aktien mit vielleicht nur ein paar von den im Index vorgesehenen kauft und dann meist mit der konzerneigenen Hausbank einen Swap abschließt. Also vereinbart, dass die Bank Abweichungen vom tatsächlichen Index ausgleicht. Nun, das ist im weitesten Sinne ein Zertifikat und immer, wenn man ein Zertifikat kauft, investiert man nicht in die Weltwirtschaft, sondern schließt mit der Bank eine Wette ab. Und von derlei riskanten Spielarten gibt es noch einige andere. Es empfiehlt sich also, sehr genau hinzusehen und mit Bedacht zu wählen.

Meine Herangehensweise
Und da stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. In der Anlageberatung ist es mein Ziel, herauszufinden, was Ihnen wirklich wichtig ist: Gewinnmaximierung, Kostenminimierung und/oder beispielsweise ein ethischer Ansatz. Das setze ich dann Ihren Werten und persönlichen Zielen entsprechend für Sie um. Und im Gesamtportfolio können dann auch mal ETFs neben breit gestreuten, weltweiten Aktienfonds anzutreffen sein, wenn andere Kriterien in dem konkreten Bezug keine Rolle spielen.
Noch Fragen? Melden Sie sich bei mir, ich berate Sie gern. Und bleiben Sie dran, gesund und dabei. Ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

Kompetenz oder Illusion?

Kompetenz oder Illusion?

Wie der provokante Beitragstitel schon andeutet, geht es in diesem Artikel meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ um die Selbstüberschätzung von Menschen, die privat oder auch professionell ihr/Ihr Geld in Aktien anlegen.

Behavioral Finance
Sie erinnern sich sicherlich an den Kognitionspsychologen Daniel Kahneman und das Modell der zwei Denksysteme (Verweis auf Episode 2). Kurzer Rückblick: In seinem Buch „Schnelles Denken, langsames Denken“ erläutert Kahneman sein Modell, in dem er Gedanken in Denksystem 1 und Denksystem 2 einteilt: Bei Denksystem 1 handelt es sich um die Intuition, unser schnelles, emotionales Denken und Denksystem 2 umfasst die Ratio, unser langsames, logisches Denken. Über 90 Prozent unserer täglichen Entscheidungen gehen auf das unbewusste Denksystem 1 zurück. Was haben die unterschiedlichen Denkarten nun mit Finanzentscheidungen zu tun? Die Antwort darauf ist einfach: Insbesondere bei Finanzfragen ist es in der Regel sinnvoll, Denksystem 2 einzuschalten, also rationale Entscheidungen zu treffen. Im dritten Teil seines Buches befasst sich der Wirtschaftsnobelpreisträger in diesem Kontext auch mit der Selbstüberschätzung von Aktienanlegerinnen/-anlegern: In Bezug auf den Irrglauben, einen guten Riecher für Aktien zu haben, zeigt er ausführlich und empirisch nachvollziehbar auf, dass es so gut wie keine Korrelation zwischen Wissen/Kompetenz und Anlageerfolg gibt. Und dennoch halten sehr viele Amateure wie auch professionelle Anleger/-innen hartnäckig an der Überzeugung fest, dass sie den Markt schlagen können, obwohl es jeder Wirtschaftstheorie widerspricht. Diese Kompetenzillusion fußt darauf, dass viele Menschen Stock-Picking betreiben. Das heißt, sie kaufen Einzel-Werte und -Aktien und erbringen zum Teil dafür sehr hohe kognitive Leistungen. Aufgrund ihrer Erfahrung und Fähigkeiten, sich damit intensiv fachlich auseinandersetzen zu können, glauben sie dann auch an die Gültigkeit ihrer Überlegungen. Das ist falsch. Richtig ist, dass Börsen- und Wirtschaftsverlauf nicht prognostizierbar sind. Diese Erkenntnis stellt natürlich die gesamte Finanzindustrie infrage.

Meine Herangehensweise
Was bedeutet das nun für Ihre Finanzstrategie? Für mich ergeben sich aus diesen Überlegungen zwei Grundsätze für Ihre Geldanlage: Erstens ist es wichtig, dass Sie überhaupt in Aktien investieren, aber es ist nicht wirklich entscheidend, worin. Als strategische Vermögensberaterin rate ich von Einzelaktien für den strategischen Vermögensaufbau ab. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit, sich über breit gestreute weltweite Investmentfonds – ohne Totalverlustrisiko – an der Wirtschaft zu beteiligen. Der zweite Grundsatz lautet, dass Sie niemals Ihr gesamtes Geld in den Aktienmarkt investieren, denn strategische Vermögensplanung bedeutet, dass auch immer eine Investitionsreserve vorhanden ist. Ich sehe meine Aufgabe gewohnt pragmatisch darin, für Sie als meine Kundinnen/Kunden in Denksystem 2 Wahrscheinlichkeiten zu optimieren. Denn natürlich weiß auch ich nicht, was passiert. Beim Aktieninvestment und in der strategischen Vermögensplanung im Allgemeinen geht es den meisten meiner Kundinnen/Kunden ohnehin nicht darum, Gewinn zu maximieren. Sie wünschen sich einen guten Zuwachs, so dass ihr Geld immer leicht etwas mehr wert ist, möchten dabei aber weiterhin ruhig schlafen. Und das ist dann auch die Zielsetzung in meiner individuellen Beratung.

Kurzum: Mein Wunsch ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihr Geld im Sinne Ihrer Lebensziele und -Wünsche bewusst aufzuteilen. Also melden Sie sich bei mir und bleiben Sie dran, gesund und dabei. Ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

Bausparen

Bausparen

Der Traum vom eigenen Heim. In diesem Beitrag meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ beschäftige ich mich für Sie mit der Frage, inwieweit Bausparen dafür sinnvoll ist.

Historisch betrachtet
Die Bausparkassen oder Bausparvereine waren ursprünglich mal Institutionen für die „kleinen“ Bürger/-innen, die den Traum vom eigenen Haus träumten. Die Idee: Viele Kleinsparer/-innen sparten in die Bausparkassen/-vereine hinein. Wenn dann genug Geld für eine erste Immobilie zusammengekommen war, bekam der erste Bausparer/die erste Bausparerin ein Darlehen zugeteilt. Das heißt, die gesammelte Ersparnissumme wurde dann gebündelt und einem Mitglied für den Hauskauf zur Verfügung gestellt. Dazu musste man in der Regel zwischen 30 und 50 Prozent der gesamten Summe selbst angespart haben, um den anderen Teil als Darlehen zu bekommen. Hatte also „der erste Häuslebauer“ genug Geld eingezahlt, konnte er sein Haus kaufen und die anderen Bausparmitglieder sparten weiter. Es galt dieses Darlehen allerdings relativ zügig zurück zu bezahlen, damit wieder Geld für den darauffolgenden „Häuslebauer“ in die Kasse kam. Die Bausparkasse darf also ihre Gelder wiederum nur als Darlehen anderen Bausparkunden herausgeben und ist somit an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Das war die ursprüngliche Idee. Der große Vorteil der Bausparverträge war über lange Zeit, dass die Zinssätze für die Darlehen bei der Bausparkasse geringer waren als bei der Bank für ein herkömmliches Darlehen. Die Kunden bekamen in der Ansparphase einen noch etwas geringeren Ansparzins, hatten dafür aber später den Vorteil eines günstigen Baudarlehens. Die Zinsentwicklung der vergangenen 20 Jahren verlief nun kontinuierlich abwärts und liegt im Moment irgendwo zwischen null und eins. Das führte die Idee und den Sinn der Bausparkassen quasi ad absurdum.

Und heute
Aktuell ist es in den meisten Fällen wenig sinnvoll, ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Dem schließt sich die Frage an, ob es denn dann heute noch sinnvoll sein kann, neue Bausparverträge abzuschließen. Fakt ist, dass Sie im Bausparvertrag gegenwärtig so gut wie keine Verzinsung für Ihre Sparanteile bekommen. Und wenn Sie dann noch die Kosten (in der Regel ein bis 1,6 Prozent Abschlussgebühr und eine jährliche Kontoführungsgebühr) abziehen, ist sogar eine negative Verzinsung bis zur Zuteilung möglich. Kurzum: Unter Rendite-Gesichtspunkten macht ein Bausparvertrag heutzutage sicherlich keinen Sinn mehr. Wenn Sie allerdings der Meinung sind, dass die Zinsen in den nächsten sieben bis 15 Jahren wieder deutlich steigen, haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem Bausparvertrag für einen Zeitraum in sieben bis zehn Jahren den günstigen Zins der aktuellen Marktphase zu sichern. Allerdings ist der Preis dafür, dass Sie bis dahin in der Ansparphase eben auch keine Zinsen bekommen. Größere Bausparsummen sind demnach nur dann sinnvoll, wenn Sie sich ganz sicher sind, das Bauspardarlehen auch in Anspruch zu nehmen und einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren noch für diese Investition vor sich haben. Kleine Bausparverträge hingegen können aufgrund der staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener/-innen oder Auszubildende – insbesondere für geringe vermögenswirksame Leistungen – sinnvoll sein.

Wie Sie auch am Beispiel Bausparen wieder erkennen können, sind die Entwicklungen nicht prognostizierbar. Sie müssen ein paar Annahmen treffen und können damit dann für sich
sinnvolle Entscheidung finden. Ich wünsche mir, dass Sie sich auch weiterhin für mich und meine Podcast-Beiträge entscheiden. Bleiben Sie also dran, gesund und dabei. Ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

Selbstständige und ihre Altersvorsorge

Selbstständige und ihre Altersvorsorge

Im Rahmen meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ widme ich diesen Beitrag auf besonderen Wunsch der Altersvorsorge für selbstständig Tätige.

Formeln regeln
Die Altersvorsorge für Selbständige ist vom Grundsatz her der Altersvorsorge für Angestellte entsprechend. Zu diesem Thema habe ich mich in meinen vergangenen Beiträgen bereits ausführlich geäußert: In Episode zwölf finden Sie die goldene Finanzregel, die erklärt, dass man von seinem Nettoeinkommen maximal 30 Prozent für Wohnen und 30 Prozent für Leben und Konsum ausgeben soll. Von den restlichen 40 Prozent empfiehlt die Formel zehn Prozent für die Absicherung zurückzulegen und 30 Prozent zu sparen. Letztere 30 Prozent spart man dann zu jeweils zehn Prozent in die einzelnen Töpfe des magischen Dreiecks der Geldanlage (Episode 4). Speziell für die Selbstständigen unter Ihnen bedeutet das, dass Sie hier mit etwas höheren Summen als Angestellte herangehen müssen und dazu am besten vom Gewinn Ihres Unternehmens ausgehen. Und selbstverständlich dienen die zehn Prozent für Ihre Altersvorsorge nur als Richtlinie, letztlich ist auch hier Ihr individueller Bedarf entscheidend. Deshalb ist es Ihre Aufgabe, zu definieren, wie Sie heute und im Alter leben wollen. Aus dieser Überlegung heraus ergibt sich dann die monatliche Summe für Ihren Bedarf im Alter, die zuzüglich der geschätzten Inflation bis zum Renteneintritt dann die monatliche Sparrate zur Altersvorsorge ausmacht.

Beispielrechnung für Unternehmerin Maria, 27 Jahre
Was Sie nun konkret für Ihre Altersvorsorge im Monat beiseite legen müssen, rechne ich Ihnen am Beispiel meiner Podcast-Hörerin Maria vor: Es ist ein Rechenbeispiel für 1000 Euro Altersrente. So können Sie das für Ihren Bedarf einfach selbst hochrechnen. Wenn ich also für Maria mit einer Inflation von zwei Prozent über 40 Jahre rechne, benötigt sie je 1000 Euro heutiger Kaufkraft später 2200 Euro im Monat. Für eine monatliche Entnahme von circa 2200 Euro und einer unterstellten Rendite im Rentenalter von etwas unter drei Prozent benötigt sie dann ein Vermögen in Höhe von 500000 Euro bis zum 67-sten Lebensjahr. Dazu hat sie 40 Jahre Zeit. Wenn Sie jetzt eine Geldanlage mit Aktienorientierung wählt, kalkuliere ich vorsichtig mit einer Rendite – abzüglich Kosten – von sechs Prozent. Also, wenn Maria jetzt 40 Jahre lang auf ein Zielkapital von 500000 Euro mit einer durchschnittlichen Rendite (6 Prozent) hin spart, benötigt sie eine monatliche Sparrate von 250 Euro. Bei weniger Schwankungsbereitschaft steigt die monatliche Sparrate entsprechend an: Das heißt, wenn sie nur vier Prozent Rendite erwirtschaftet, muss sie schon 400 Euro im Monat sparen, bei zwei Prozent Rendite 700 Euro aufbringen. Ein breit gestreutes, weltweites Aktiendepot ist für mich hier das Mittel der Wahl, auch um konservativ Vermögen aufzubauen. Nun nehmen wir an, dass Maria eine Altersvorsorge von rund 3000 Euro haben möchte. Mit Krankenversicherung und Steuern muss sie dann schon heute bis zu 800 Euro im Monat dafür sparen. Wenn ihr Business das hergibt, ist es auf jeden Fall sinnvoll, genau in dieser Höhe mit dem Vermögensaufbau zu beginnen. Wenn nicht, kann sie mit einer kleineren Sparrate beginnen und diese später steigern. Grundsätzlich muss Ihre Altersvorsorge natürlich nicht komplett aus Aktien bestehen. Wie in den Beiträgen 20 bis 22 erläutert, haben Sie im Grunde drei Möglichkeiten dieses Vermögen aufzubauen: Rentenversicherung, vermietete Immobilie, flexibles Depotsparen. Meine Empfehlung für Maria ist es, mit einer Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, zu starten. Denn Nahrung, Wohnen und die Krankenversicherung sollten garantiert gesichert sein. Wer also gar kein Vermögen hat und selbstständig anfängt, braucht eine Grundabsicherung in Form der insolvenzsicheren Basisrente und eine Absicherung gegen Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Ab 2020 plant auch der Gesetzgeber, die Altersvorsorge für Selbstständige verpflichtend einzuführen. Im aktuellen Gesetzentwurf ist dafür auch ausschließlich die Basis- oder Rürup-Rente vorgesehen.

Ich wünsche mir, dass Sie dran, gesund und dabei bleiben. Ich freue mich auf Sie.
Ihre UGT

Nachhaltigkeit in der Geldanlage

Nachhaltigkeit in der Geldanlage

In diesem Beitrag meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ behandele ich den Themenkomplex „Nachhaltigkeit in der Finanzberatung“. Der Begriff „Nachhaltigkeit“ ist derzeit in aller Munde. Und nicht zuletzt deshalb, wollen auch immer mehr Kundinnen und Kunden in der Finanzberatung ihr Geld nicht nur rentabel, sondern auch sinnvoll und ethisch unbedenklich anlegt wissen. Daher müssen Fondsgesellschaften und Investmentfonds zukünftig ausweisen, inwieweit sie in nachhaltige Unternehmungen investieren. Welche Kriterien es dafür geben kann, stelle ich Ihnen nun vor.

Nachhaltigkeit in direkten Geldanlagen
Bei nachhaltigen Investments geht es Anlegerinnen/Anlegern um eine Geldanlage mit ökologisch moralischem Hintergrund. Nachhaltige Anlagen berücksichtigen daher neben den üblichen Einflussgrößen Rendite, Risiko und Liquidität auch Faktoren wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Um nachhaltige Investments einordnen zu können, hat sich als Branchenstandard die ESG-Bewertung etabliert. Das Akronym ESG steht für eben diese Oberbegriffe „Environmental“ (Umwelt), „Social“ (Gesellschaft, Umwelt) und „Governance“ (genauer „Corporate Governance“, also Unternehmensführung). Für jeden vermittelbaren Nachhaltigkeitsfonds, der den qualifizierten MLP-Selektionsprozess durchläuft, erstellen wir in Zusammenarbeit mit der Scope Analysis GmbH also ein ESG-Nachhaltigkeitsprofil. Das bekommt natürlich jede/-r MLP-Kundin/-Kunde speziell für jeden Fonds, den sie/er aus dem Nachhaltigkeitssegment wählt, an die Hand. Die inhaltliche Ausrichtung der Fonds werden darin in Form von Tortendiagrammen dargestellt und detaillierte Kriterien zu den Diagrammen genau beschrieben. Nicht alle detaillierten Kriterien fließen hier mit den gleichen Werten in die Berechnung des Tortendiagrammes ein, sie sind nach Relevanz gewichtet. Zusätzlich weist das nachhaltige Fonds-Profil bei uns so genannte Umsatz-Toleranzen aus, die darstellen, welche Toleranz in Bezug auf das jeweilige Kriterium gilt. Um nun auf die Liste unserer Nachhaltigkeitsfonds bei MLP zu gelangen, muss ein Fonds in einem ESG-Kriterium mindestens 20 Prozent erfüllen. Die Kernkriterien für die Investmentfonds im Nachhaltigkeitsbereich sind ein nachvollziehbarer Investmentansatz, ein aussagekräftiger Performance-Nachweis von mindestens fünf Jahren (Qualität und Stabilität) sowie eine dem Investmentansatz und Aufwand angemessene Vergütungsstruktur. Stehen uns parallel mehrere Fonds eines Segmentes mit vergleichbaren quantitativen und qualitativen Kriterien zur Auswahl, nehmen wir den Fonds mit der stärkeren ESG-Ausprägung auf unsere Liste. Als nächstes muss der Fonds die UN Principles for Responsible Investment (Prinzipien für verantwortliches Investieren) als freiwillige Selbstverpflichtung unterschrieben haben. Drittens benötigt ein Fonds unserer Liste das Transparenz-Logo von Eurosif (European Sustainable Investment Forum), einem europaweiten Zusammenschluss zur Förderung von ethischem Investment mit Sitz in Brüssel. Und das abschließende vierte Listenaufnahme-Kriterium ist die relevante Berufserfahrung des Managers hinsichtlich der Nachhaltigkeitsorientierung oder die Zusammenarbeit mit einer etablierten Nachhaltigkeitsagentur. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die von uns bei MLP angebotenen Investmentfonds im Nachhaltigkeitsbereich gleichermaßen Nachhaltigkeits- wie Renditekriterien erfüllen. Natürlich stehen auch bei allen nachhaltigen Investmentüberlegungen Ihre ganz persönlichen Ziele und Ihre Risikobereitschaft im Zentrum. Und machen damit eine differenzierte Betrachtung und individuelle Beratung zwingend notwendig. Einfache Pauschal-Lösungen oder DIN-Normen sind eben auch hier fehl am Platz.

Nachhaltigkeit in anderen Produkttypen der Finanzberatung
Die möglichen Ausprägungen von nachhaltigen Kriterien sind auch in anderen Finanzberatungsthemen wie Versicherungs- oder Bankprodukten zu entdecken. So gibt es beispielsweise die „grüne Rente“ einiger Versicherer oder bei der privaten Krankenversicherung auch jene Gesellschaften, die in nachhaltige Kapitalanlagen investieren. Zugegebenermaßen ist die Auswahl noch nicht so groß, aber das wird sich vor dem Hintergrund der veränderten Kundenmotive sicher in Zukunft ändern.

Ich bleibe Ihnen erhalten und wünsche mir, dass Sie dran, gesund und dabei bleiben. Ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung

In diesem Beitrag meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ stelle ich das Thema „Immobilienfinanzierung eines Eigenheimes“ in den Blickpunkt. Also, wie gelangen Sie möglichst günstig in die eigenen vier Wände? Hierzu gibt es im Grunde drei Finanzierungsmodelle, die wir nachfolgend gemeinsam näher betrachten.

 

Annuität – das ganz normale Bankdarlehen
Als ich mein Haus kaufte, lagen die Zinsen knapp über fünf Prozent. Ja, so war das damals. Nach üblicher Vorgehensweise seinerzeit habe ich ein Bankdarlehen dafür aufgenommen. In der Regel plant man, damals wie heute, einen Immobilienkauf so, dass die Schuld bis zum Rentenalter beglichen ist, also mit einer Laufzeit von circa 30 Jahren. Die monatlich zu zahlende Rate ergibt sich aus dem aktuellen Zinssatz und der Tilgungsleistung. In meinem Fall bestand sie aus 5,35 Prozent Zins und vielleicht einem Prozent Tilgung. Meine Rate lag demnach bei 6,35 Prozent. Ausgehend von einem Darlehen – der Einfachheit halber – in Höhe von 100000 Euro, hatte ich also 6350 Euro jährliche Rate zu zahlen. Jetzt ist es aber nach Adam Riese so, dass ein Prozent Tilgung pro Jahr 100 Jahre erfordert, um das Objekt zurückzuzahlen. Das kann nun nicht sein. Wie funktioniert also die Annuität? Einfaches Beispiel: Fünf Prozent Zins und ein Prozent Tilgung auf 100000 Euro. Das bedeutet, dass man 5000 Euro im ersten Jahr an Zinsen zahlt. Stimmt so nicht ganz, denn nach der ersten Monatsrate sind bereits 83,33 Euro getilgt und das Darlehen beträgt damit nicht mehr 100000 Euro, sondern nur noch etwa 99917 Euro. Die Zinszahlung verringert sich also monatlich. Bei gleichbleibender Tilgung müsste dann ja auch die monatliche Rate sinken. Und genau das tut sie eben nicht, die Rate bleibt konstant. Die Zinszahlung sinkt demzufolge während der Laufzeit, während die Tilgungszahlung steigt. Beides addiert, gibt eine gleichbleibende monatliche Rate. Dadurch ist die Annuität, wenn wir sie grafisch darstellen, quasi eine umgekehrte Exponentialkurve. In dem Beispiel von 100000 Euro Darlehen, fünf Prozent Zins und anfänglicher Tilgung von einem Prozent ergibt das eine jährliche Rate in Höhe von 6000 Euro; 500 Euro im Monat. Wenn die Zinsen also konstant bei fünf Prozent blieben, beläuft sich die Darlehenslaufzeit auf etwas über 35 Jahre. Übertragen auf die aktuelle Zins-Landschaft, das heißt, bei einem Prozent Zins und einem Prozent Tilgung, hingegen würde die Laufzeit fast 70 Jahre betragen. Das liegt daran, dass niedrige Zinsen auch weniger monatliche Ersparnis bringen und die Tilgung deshalb länger dauert. Da die Laufzeiten für aktuelle Darlehen aber immer noch rund 25 bis 30 Jahren betragen, hat sich hier das Verhältnis quasi umgekehrt. Bei einem Zinssatz von einem bis zwei Prozent empfiehlt es sich, mit einer deutlich höheren Tilgungsrate – von vier oder fünf Prozent – anzufangen.

Bauspardarlehen – die Besonderheit des Finanzierungsdarlehens
Beim Bausparvertrag spart man vor Erwerb einer Immobilie. Wenn dann die Zuteilung ansteht, also etwa die Hälfte angespart ist, können Sie als Bausparer/-in die andere Hälfte zu einem sehr günstigen Zins als Darlehen bekommen. Dieses Darlehen müssen Sie allerdings in sehr kurzer Zeit zurückzahlen. Deswegen können es sich nur die wenigsten Menschen leisten, ihre ganze Immobilie über ein Bauspardarlehen zu finanzieren. Hier löst die Tilgung einfach eine zu hohe monatliche Rate aus.

Tilgungsaussetzung – auch endfälliges Darlehen genannt
Die Annuität zeichnet sich also dadurch aus, dass bei gleichbleibender Rate die Zusammensetzung wechselt, die Zinslast sinkt und die Tilgungsleistung steigt. Die Tilgungsaussetzung hingegen trennt die Zinszahlung von der Tilgung. Das bedeutet, Sie vereinbaren mit der Bank ein Darlehen zu einem Zinssatz X und stellen mithilfe einer anderen Option – einem Fondssparplan, einer Lebens- oder Rentenversicherung etc. – sicher, dass Sie das Darlehen auf jeden Fall in spätestens 25 oder 30 Jahren zurückzahlen können. Das Instrument der Tilgungsaussetzung umfasst also die Zinszahlung an die Bank und die Tilgung in ein separates Produkt.

Vor- und Nachteile
Wenn Sie sich die Gesamtsummen von beiden beteiligten Bausteinen, also Zins und Tilgung, ansehen, werden die Vor- wie Nachteile der Finanzierungsmodelle recht deutlich. In der Annuität fällt die Zinszahlung und die Tilgungszahlung steigt. Am Ende der Laufzeit, um bei dem eingangs gewählten Beispiel zu bleiben, beträgt die Gesamtbelastung 215000 Euro für ein Darlehen in Höhe von 100000 Euro nach etwas mehr als 35 Jahren. Davon sind 100000 Euro Tilgung und 115000 Euro Zinsen. Bei der Tilgungsaussetzung stellt sich das nun anders dar: Unterstellen wir mal, dass Sie beim endfälligen Darlehen für die Geldanlage im Spartopf ebenfalls fünf Prozent Rendite bekommen. Das bedeutet, Sie haben in der Tilgungsaussetzung genau die gleiche Gesamtbelastung in Höhe von 215000 Euro. Allerdings setzt sich diese Summe eben anders zusammen. Die Zinsen belaufen sich aufgrund der ausbleibenden Tilgung auf 180000 Euro. Jedoch mussten Sie dafür auch nicht 100 Prozent der Summe in den Spar-Baustein investieren – denn dort bekamen Sie ja über die Laufzeit Guthabenzinsen – sondern nur 35000 Euro ansparen. Bei beiden Finanzierungen fällt also die Gesamtbelastung von 215000 Euro gleich hoch aus, jedoch ist die interne Zusammensetzung zwischen Zins und Tilgung unterschiedlich. Und der höhere Zinsanteil macht immer dann Sinn, wenn es sich um ein steuerlich absetzbares Darlehen handelt.

Letzten Endes geht es aber auch bei der Finanzierung der eigenen vier Wände nicht allein darum, die beste Zinskondition oder Gesamtbelastung herauszufiltern. Meine Kernaufgabe ist es vielmehr zu sehen, wie ich die Wünsche meiner Kundinnen/Kunden realisieren kann. Denn wie immer in meinem Beruf schlägt auch hier Konzeption Kondition. Meine Herausforderung besteht darin, Sie sinnvoll, meint Ihrer individuellen Lebensituation entsprechend, und umfassend zu beraten. Und das mache ich, wie Sie ja bereits wissen, für mein Leben gern.

Ihnen wünsche ich eine entspannte Woche. Bleiben Sie dran, gesund und dabei, denn ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

Kindervorsorge

Kindervorsorge

In diesem Beitrag aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ dreht sich alles darum, wie Sie für Ihre Kinder vorsorgen können. Ich erläutere Ihnen, welche Versicherungen ein Kind braucht, und wir sehen uns an, wie Sie für Ihr Kind Kapital zurücklegen können.

Kennen auch Sie noch Aussteuer- oder Ausbildungsversicherungen?
Regelmäßig berate ich Eltern, die für den Fall, dass ihnen etwas zustößt, vorsorgen und ihre Kinder finanziell absichern wollen. Diese Sorge hat Tradition, sie teilen sie mit vielen zurückliegenden Elterngenerationen. Vor rund 50 Jahren hat beispielsweise mein Vater für mich eine Aussteuerversicherung abgeschlossen. Die wurde dann entweder bei Heirat oder – wenn das Mädchen nicht zu vermitteln war – zum 25-sten Lebensjahr fällig. Und für die Jungs der damaligen Zeit gab es eine Ausbildungsversicherung als Pendant. Aus heutiger Sicht sicherlich überholt, aber das Motiv, für seine Kinder vorzusorgen, ist nach wie vor aktuell.

Drei Varianten, wie Sie heutzutage für Ihre Kinder vorsorgen.
Unter dem Sammelbegriff „Kindervorsorge“ lassen sich drei unterschiedliche Themenbereiche zusammenfassen: Bei der ersten Variante möchten Sie Vermögen für das Kind aufbauen, um es auf seinem Weg ins Erwachsenenleben mit Startkapital zu unterstützen. Variante zwei: Sie möchten Ihr Kind für den Fall, dass Ihnen als Elternteil oder Ihrer Partnerin/Ihrem Partner etwas zustößt, finanziell versorgt wissen. Und die dritte Variante befasst sich damit, dass Ihr Kind versichert ist, wenn es selbst zu Schaden kommt. Nun der Reihe nach: Ob Sie für sich selbst oder Ihr Kind Vermögen aufbauen, unterscheidet sich in der Herangehensweise nicht. Also, blättern oder hören Sie zurück in die Episoden zum Thema „Geldanlage“. Legen Sie für Ihr Kind Vermögen an, folgt dies den gleichen Grundsätzen und Regeln wie jedes andere Zielsparen auch. Beachten Sie allerdings die Fristigkeit, so dass Ihr Kind das Geld dann bekommt, wenn es das brauchen wird. Die zweite Variante und mithin wichtiger Aspekt in der Kindervorsorge ist die Absicherung der Versorger. Der dahinterliegende Gedanke ist, dass wenn Ihnen oder Ihrer Partnerin/Ihrem Partner etwas passiert, Ihr Kind deswegen keine finanziellen Einbußen zusätzlich verkraften sollen muss. Also haben Sie zum Beispiel einen Sparvertrag für das Kind abgeschlossen und möchten, dass das Geld auch im Schadensfall weiter gespart wird? Dann sollten Sie das bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Bezug auf die Höhe mit einplanen. Dasselbe gilt für den Todesfall, wobei die Lösung hierfür in der Regel eine preisgünstige Risikolebensversicherung ist. Folglich, wenn es darum geht, den/die Versorger/-in abzusichern, befassen wir uns wieder mit den ganz normalen Versicherungsthemen (Verweis auf Episoden/Beiträge zum Thema „Personenversicherungen“).

Variante drei umfasst die Absicherung der Kinder, die schon vor deren Geburt beginnt. Das betrifft alles, was das Thema Krankenversicherung umfasst. Die private Krankenversicherung hat sowohl im Voll- als auch in jedem Zusatztarif per Gesetz einen Kontrahierungszwang für neugeborene Kinder. Das bedeutet, wenn jemand beispielsweise mit einem stationären Zusatztarif versichert ist und ein Baby bekommt, muss die Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten dieses Baby ohne Einschränkung aufnehmen. Das kann insbesondere dann, wenn ein Kind mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zur Welt kommt, von großem Vorteil sein. Machen Sie sich also frühzeitig Gedanken darüber, wie Sie und damit auch Ihr Kind versichert sein wollen. Generell, das wissen Sie bereits, gilt es, alle Versicherungen auf den eigenen Gesundheitszustand so jung und gesund wie möglich zu versichern. Das gilt auch für Neugeborene. Das heißt, logisch wäre es im Grunde auch, für das eigene frisch entbundene Kind sofort eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das ist allerdings nicht möglich, da es noch keinen Beruf hat. Eine relativ preisgünstige und für Kinder in jedem Fall sinnvolle Versicherung, ist die Unfallversicherung. Die logische Fortführung der Unfallversicherung ist die so genannte Invaliditätsrente. Und um für den noch schlimmeren Fall – dass Ihr Kind sich später nicht selbst finanziell versorgen kann, weil es ein Pflegefall ist – vorzusorgen, greift die Pflegeversicherung. Dabei ist es ganz wichtig, auf die BU-Optionen zu achten. Denn es gibt Anbieter am Markt, die ein Pflegetagegeld im Kindesalter versichern und in ihren Tarifen über die genannte Option gewährleisten, dass sie diesem Kind dann im Erwachsenenalter ohne erneute Gesundheitsprüfung das Pflegetagegeld in eine Berufsunfähigkeitsrente umwandeln. Mittlerweile gibt es aber auch Anbieter, die bereits Schüler/-innen ab zwölf Lebensjahren gegen Berufsunfähigkeit versichern. Das nennt sich dann Schulunfähigkeitsversicherung. Unterm Strich, wissen Sie Ihr Kind mit den genannten Vorsorgebausteinen grundlegend gut abgesichert. Natürlich wünsche ich Ihnen, dass Sie niemals auch nur eine einzige dieser Versicherungen benötigen.

Der glücklichste Mensch ist derjenige, welcher all seine Versicherungen ein Leben lang umsonst bezahlt. Ihnen eine entspannte Woche, bleiben Sie dran, gesund und dabei, denn ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Mit diesem Beitrag zum Thema „Pflegevorsorge“ schließe ich die Versicherungsthemen unserer Budget-Planung aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ ab. Ich beantworte Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema, um Sie dabei zu unterstützen, Ihren Pflegefall bedarfsorientiert abzusichern.

Pflege sichern
„Pflege“, bei dem Stichwort denkt man erst einmal an alte Menschen in Pflegeheimen. Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann allerdings jede/-r auch schon in jungen Jahren zum Pflegefall, im Extremfall sogar zum vollstationären Pflegefall, werden. Die Pflegeabsicherung betrifft mithin potenziell jede Altersklasse. Je eher Sie sich also damit beschäftigen und für den Ernstfall absichern, desto besser. Wenn Sie oder Ihre Familie nicht selbst so vermögend sind, dass ein Pflegefall aus eigenem Vermögen zu tragen wäre, haben Sie die Wahl einer Versicherungslösung. Dabei bieten sich Ihnen im Grunde drei Varianten, die Sie ergänzend miteinander oder einzeln für sich wählen können: Für diejenigen unter Ihnen, die schon gesundheitliche Handicaps haben, gibt es den so genannten Pflege-Bahr-Tarif. Das ist ein Basistarif ohne Gesundheitsprüfung, zu dem die Versicherer gesetzlich verpflichtet sind. Der Tarif leistet bis zu 600 Euro pro Monat ergänzend zur staatlichen Pflege-Pflichtversicherung. Sie können ihn bis zu einer bestimmten Altersgrenze abschließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen kein anderes Pflegetagegeld oder keine andere Pflegerente mehr bekommen.

Pflegerente versus Pflegetagegeld
Um die eigene Pflege zu versichern, gibt es das Pflegetagegeld vom privaten Krankenversicherer und die Pflegerente als ein Vorsorgeprodukt vom Lebensversicherer. Wie unterscheiden sich beide Produkttypen? Das Pflegetagegeld ist eine reine Risikoversicherung. Das heißt, sie versichern ein tägliches Geld für Ihren Pflegefall, welches Sie sich selbst frei in Höhe, Abstufungen und Ausgestaltungen zusammenstellen können. Auch die Pflegerente ist in der Höhe frei wählbar, bildet aber einen Rückkaufswert. Das heißt, Sie haben hier von Anfang an einen deutlich höheren Beitrag zu zahlen, weil Sie das Geld für sich sparen, das später dann im Pflegefall zum tragen kommt. Zwischen dem Pflegetagegeld und der Pflegerente gibt es mehrere weitere Unterschiede: Im ersten Punkt unterscheidet sich die Beitragskalkulation grundlegend voneinander. Beim Pflegetagegeld sind die Leistungen garantiert, dafür kann es im Versicherungsverlauf zu Beitragsanpassungen kommen. Genau anders herum kalkuliert die Pflegerente. Hier bleiben die Beiträge garantiert stabil, allerdings gibt es die theoretische Möglichkeit, dass Sie bei gleichbleibendem Beitrag etwas weniger Leistung am Ende herausbekommen als anfangs gedacht. Beide Varianten ermöglichen die laufende Beitragszahlung. Im Fall der Pflegerente können Sie zudem einen Einmalbeitrag wählen und bei eventuellen Zahlungsschwierigkeiten auch den laufenden Beitrag für eine gewisse Zeit reduzieren. Ein zweiter Unterscheidungspunkt ist, dass das Pflegetagegeld eine Nachversicherungsgarantie bei Geburt für Ihre Kinder hat. Hingegen hat die Pflegerente den Vorteil, dass Sie das Geld – solange der Pflegefall noch nicht eingetreten ist – für Ihre Altersvorsorge verwenden können. Sogar im Todesfall findet ohne Pflegefall eine Auszahlung an die Angehörigen statt. Deswegen ist die Pflegerente auch von Beginn an deutlich kostenintensiver als das alternative Pflegetagegeld. Rein rechnerisch ist sicherlich eine Kombination aus Pflegetagegeld und einem zusätzlichen Sparvertrag, der die Differenz zur Pflegerente ausgleicht, die wirtschaftlichste Form der Pflegeabsicherung. Allerdings weiß ich aus meiner Erfahrung heraus, dass eine Pflegerente in der Regel konsequenter durchgehalten wird. Denn ein Sparvertrag ist schnell mal gekündigt – zum Beispiel für ein neues Auto.

Individuelles Abwägen
Sie sehen, beide Möglichkeiten, das Pflegetagegeld der Krankenversicherer und die Pflegerente der Rentenversicherer haben Vor- und Nachteile. Wählen Sie also die für Sie passende Variante und den dazugehörigen Tarif mit Bedacht. Ein ganz wichtiger Punkt ist in beiden Fällen die „Beitragsbefreiung Leistungsfall“. Das heißt, wer Pflegefall ist, soll nicht mehr zahlen müssen. Außerdem sollten beide Lösungen eine Dynamik enthalten, um sich der Inflation und den geänderten Lebens- und Kostensituationen anzupassen. Und im Detail wird oft auch geregelt, ob die Pflege durch Angehörige bezahlt wird oder nicht. Bei der Tarifwahl haben Sie also alle Gestaltungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die für Ihre Ansprüche.

Demnächst konkret
Mit dem Thema „Pflegeversicherung“ sind wir jetzt den letzten Schritt auf dem gemeinsamen Weg zu Ihrer Finanzbudget-Planung gegangen. Ab dem nächsten Beitrag befassen wir uns dann mit konkreten Themen wie Produkttypen, einzelnen Immobilien und auch bestimmten Beratungsansätzen für besondere Lebenssituationen (Studium oder Ruhestand). Es bleibt also spannend und Sie hoffentlich dabei.

Ich wünsche Ihnen eine entspannte Woche. Bleiben Sie dran, gesund und dabei, ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

In diesem Beitrag aus meiner Serie „Finanzen verstehen, richtig entscheiden“ gehen wir heute der Frage nach: „Was passiert, wenn etwas passiert?“. Wir befassen uns damit, was die Berufsunfähigkeit für Menschen, die von ihrer Arbeit leben, bedeutet. Ich zeige Ihnen auf, welche Konsequenzen sie mit sich bringen kann. Ebenso stelle ich Ihnen in diesem Zuge die Wege, die es zur finanziellen Absicherung in diesem Kontext gibt, vor.

Skizzieren wir zunächst das Grundszenario: In einer klassischen Familienkonstellation – vierköpfige Familie, ein/-e Haupteinkommensträger/-in, ein/-e, der/die in Teilzeit arbeitet und zwei minderjährige Kinder – fällt der/die Hauptverdiener/-in plötzlich krankheitsbedingt aus. Woher kommt dann das Geld auf das Girokonto? Angestellte können zunächst auf sechs Wochen Lohnfortzahlung zurückgreifen und danach bekommen sie für 18 Monate Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte beziehen dann das Krankentagegeld. Aber diese zeitlichen Fristen sind gar nicht der entscheidende Faktor. Die wichtige Frage ist: Sind sie zeitweise ganz oder größtenteils außerstande zu arbeiten oder auf unabsehbare Zeit teilweise oder ganz außerstande zu arbeiten? Im letzteren Fall sind sie berufsunfähig. Und ab dem Moment, in dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, zahlt keine Krankenversicherung mehr – egal, ob gesetzlich oder privat. Woher kommt also dann das Geld? Nun bezogen auf Sie gibt drei Möglichkeiten: Entweder Sie sind vermögend genug oder haben ein derart hohes passives Einkommen, dass Sie so weiterleben können wie bisher. Oder, zweite Möglichkeit, Sie haben eine Familie, die Sie auffängt. Bei der dritten Variante können Sie weder auf das eine, noch das andere zurückgreifen und entscheiden sich daher für eine Versicherungslösung. Die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten für diesen Fall erläutere ich Ihnen nachfolgend.

Individuell planen und beraten lassen
Der Großteil meiner Kundschaft sind Akademiker/-innen. Für sie ist es relativ einfach, denn erstens sind die Prämien für Studierte ziemlich günstig und außerdem verdienen sie in der Regel genug, um sich eine ausreichend hohe Absicherung leisten zu können. Andere Berufsgruppen, vor allem wenn ein körperliches Handicap hinzukommt, haben es da schwerer. Für sie sind die Tarife in der Berufsunfähigkeitsabsicherung unverhältnismäßig hoch. Aber auch hier gibt es andere Möglichkeiten einer ordentlichen Absicherung, die zumindest die Basis absichern. Dazu berate ich bei Bedarf gerne persönlich, hier beschränke ich mich nun auf den reinen Berufsunfähigkeitstarif. Auch dabei gilt, um wirklich zu entscheiden, inwiefern und in welcher Höhe das für Sie direkt Sinn macht, kommt man an einer individuellen Planung und/oder Beratung nicht vorbei. Das heißt, entweder Sie sammeln selbst alle Informationen und bewerten die für Ihre Bedürfnisse oder Sie kommen zu jemandem wie mir und lassen sich für diesen Fall gut beraten.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten. Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine davon. Diese Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, sobald Sie zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sind. Hier gibt es zweierlei zu beachten: erstens die vorliegende Erkrankung und zweitens die Auswirkungen dieser Erkrankung auf Ihren speziellen Beruf. Das bedeutet, dass Ihr Gesundheitszustand und Ihre Arbeitsplatzbeschreibung bei Antragsstellung wahrheitsgemäß und so ausführlich wie eben möglich darzulegen sind. Als Beispiel: Wenn ein Informatiker nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt, kann er seinen Beruf weiter ausführen, ein Fließbandmitarbeiter hingegen, der lange stehen können muss, nicht. Also die Berufsunfähigkeit selbst setzt sich aus dem Krankheitsbild und der vorherigen Tätigkeit zusammen. Von der SBU bekäme der Fließbandmitarbeiter dann eine monatliche Rente. Die SBU ist mithin eine reine Risikoversicherung, die Versicherten zahlen Beiträge ein und bekommen, wenn sie gesund alt werden, nichts. In Schadensfall bekommen sie eine monatliche Rente in eigens definierter Höhe bis zu dem ebenfalls jeweils selbstgewählten Lebensalter – bis maximal 67. Die SBU, und das müssen Sie wissen, sichert nur diese monatliche Rente ab und endet spätestens zu Ihrem Altersrenteneintrittsalter.

Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge in Kombination
Und genau das ist der ganz große Haken der SBU: Sie endet mit 67. Wenn Sie als junger Mensch eine SBU abgeschlossen haben und schon in jungen Jahren wirklich berufsunfähig werden, bekommen Sie zwar Monat für Monat Ihre Rente. Allerdings wird es Ihnen sehr schwer fallen, davon dann auch noch eine adäquate Altersvorsorge oder ein adäquates Vermögen aufzubauen. Deshalb gibt es noch die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeit mit einem Altersvorsorgeprodukt zu kombinieren. Das kann folgendermaßen aussehen: Sie wählen eine Rentenversicherung und eine BU-Rente. Wichtig ist, das Sie für die Rentenversicherung einen Zusatzbaustein wählen, die so genannte Beitragsbefreiung oder den bei MLP gängigen Airbag (Beitragsbefreiung inklusive der Dynamiken). Das bedeutet, wenn Sie jung und gesund sind, für Ihr Alter mit Hilfe einer Rentenversicherung sparen und Ihnen stößt etwas zu, greift die Beitragsbefreiung. Der Versicherer zahlt jetzt Ihre Beiträge weiter. So bekommen Sie dann auf der einen Seite Ihre BU-Rente jeden Monat ausgezahlt und auf der anderen Seite müssen Sie Ihre Rentenversicherung nicht weiter bezahlen. Jungen Menschen empfehlen wir bei MLP diesen so genannten Airbag, bei dem die Versicherung nicht nur die Beiträge übernimmt, sondern auch die regelmäßigen Erhöhungen der Beiträge trägt. Über dieses System kann jede/-r eine tatsächlich ausreichend große Absicherung für das eigene Alter auch für den Fall der Berufsunfähigkeit sicherstellen. Das muss übrigens auch nicht zwingend in einem Vertrag abgeschlossen sein, viele Verbraucherschützer raten aus unterschiedlichen Gründen sogar davon ab. Wie man sich dabei entscheidet, hängt immer von der persönlichen Situation ab. Mein Job ist es, Ihnen die Vor- und Nachteile zu erklären, damit Sie die verstehen und selbst entscheiden können. Und ich optimiere dann die Wahrscheinlichkeiten im jeweiligen Kontext für Sie.

Am besten gestern
Solange Sie jung und gesund sind, haben Sie die freie Auswahl am Markt. Bitte machen Sie sich Ihre Gedanken zum Thema „Berufsunfähigkeit“ jetzt sofort. Im ersten Schritt denken Sie über Vollmachten und Regelungen nach (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, etc.) und verfassen diese. Im zweiten Schritt überlegen Sie, ob Sie sich gegen Berufsunfähigkeit absichern wollen und wenn ja, in welcher Höhe. Und im dritten Schritt geht es für Sie dann darum, zu überlegen, welches Konzept für Sie das Richtige ist. Auch für sehr junge Menschen, die noch gar keinen Beruf haben, gibt es bereits bezahlbare Möglichkeiten. Auch hierzu berate ich Sie gern persönlich.

Ich wünsche Ihnen eine wunderschöne Woche. Bleiben Sie dran, gesund und dabei, ich freue mich auf Sie.

Ihre UGT